AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER COMPUSTORE PC HANDELSGES. MBH
für Verbraucher, Unternehmer und institutionelle Auftraggeber
Anbieter und Vertragspartner
compustore PC Handelsges. mbH
Bajuwarenstraße 2f
93053 Regensburg
Deutschland
Telefon: +49 (0) 941 / 79 20 91
E-Mail: info@compustore.de
Website: www.compustore.de
Registergericht: Amtsgericht Regensburg
Handelsregisternummer: HRA 7837
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE210760076
Vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter:
Marcus Zamecnik
Nachfolgend „compustore“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der compustore KG und ihren Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Waren, insbesondere Hardware, Zubehör, Software und Lizenzen, sowie über damit unmittelbar zusammenhängende Nebenleistungen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge, die a) über einen Online-Shop oder ein sonstiges elektronisches Bestellsystem von compustore, b) in einer Filiale oder sonstigen Geschäftsstelle, c) aufgrund eines Angebots oder einer Bestellung per E-Mail, Telefon, Brief oder auf sonstigem Wege oder d) im Rahmen des B2B-, Projekt- oder Direktvertriebs geschlossen werden.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für eine bestimmte Kundengruppe gelten.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Den Unternehmern im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, soweit rechtlich zulässig, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gleich.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts-, Einkaufs- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern compustore ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch dann, wenn compustore in Kenntnis solcher Bedingungen eine Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt oder eine Zahlung entgegennimmt.
- Für einzelne Geschäftsbereiche, Business Units, Produkte oder Leistungsarten können ergänzende Besondere Geschäftsbedingungen gelten.
- Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gilt bei Widersprüchen folgende Rangfolge: a) individuelle Vereinbarungen zwischen compustore und dem Kunden, b) ausdrückliche Auftragsbestätigung oder verbindlicher Einzelvertrag, c) für das konkrete Geschäft ausdrücklich vereinbarte Besondere Geschäftsbedingungen einer Business Unit oder Leistungsart, d) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang.
§ 2 Produktdarstellung, Angebote und Bestellungen
- Die Darstellung von Produkten in Online-Shops, elektronischen Katalogen oder Bestellsystemen von compustore stellt kein rechtlich bindendes Angebot von compustore zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
- Der Kunde kann Produkte zunächst unverbindlich auswählen und seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung überprüfen, ändern oder löschen.
- Bei einem Verbrauchergeschäft gibt der Kunde mit Betätigung der entsprechend bezeichneten Schaltfläche, insbesondere „zahlungspflichtig bestellen“, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählten Produkte ab.
- Angebote, Preisangaben, Kostenvoranschläge, Kalkulationen und sonstige Vertriebsinformationen von compustore sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Eine Bestellung oder Beauftragung des Kunden aufgrund eines unverbindlichen Angebots stellt ein verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss des Vertrages dar.
- Ist ein Angebot von compustore ausdrücklich als verbindlich bezeichnet und mit einer Annahme- oder Bindefrist versehen, kommt der Vertrag durch rechtzeitige Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande, sofern in dem Angebot nichts anderes bestimmt ist.
- Besondere Regelungen aus Vergabe-, Ausschreibungs- oder Rahmenvertragsverfahren bleiben unberührt.
- Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Angaben zu machen und insbesondere eine erreichbare E-Mail-Adresse sowie zutreffende Rechnungs- und Lieferdaten anzugeben.
- Der Kunde hat sicherzustellen, dass von compustore oder von zur Vertragsabwicklung eingesetzten Dienstleistern versandte Nachrichten empfangen werden können.
§ 3 Bestelleingangsbestätigung, Zahlung und Vertragsschluss
- Nach Eingang einer Bestellung kann compustore dem Kunden eine automatisch erzeugte Eingangsbestätigung übermitteln.
- Eine solche Bestelleingangsbestätigung dokumentiert ausschließlich, dass die Bestellung bei compustore eingegangen ist. Sie stellt weder eine Annahme des Angebots des Kunden noch eine Auftragsbestätigung dar. Durch die Bestelleingangsbestätigung kommt noch kein Vertrag zustande.
- Dies gilt auch, wenn eine automatisierte Nachricht technisch oder systembedingt als „Bestellbestätigung“, „Bestelleingangsbestätigung“, „Bestellübersicht“, „Bestellinformation“, „Zahlungsbestätigung“ oder ähnlich bezeichnet wird, sofern compustore darin nicht ausdrücklich die Annahme des Kundenangebots erklärt.
- compustore ist nach Eingang der Bestellung insbesondere berechtigt, die Produktverfügbarkeit, Preis- und Produktangaben, Lieferfähigkeit, Lieferanschrift, Zahlungsabwicklung, Identität oder Bonität des Kunden sowie mögliche Anhaltspunkte für Missbrauch oder Betrug zu prüfen.
- Weder die Auswahl einer Zahlungsart noch die Autorisierung, Reservierung, Belastung, Abbuchung oder Einziehung eines Zahlungsbetrags noch der Eingang oder die Gutschrift einer Zahlung bei compustore oder einem von compustore eingesetzten Zahlungsdienstleister stellen für sich allein eine Annahme der Bestellung dar.
- Dies gilt insbesondere für Zahlungen oder Zahlungsvorgänge per Kreditkarte, PayPal oder vergleichbaren Zahlungsdiensten, Apple Pay oder anderen Wallet-Diensten, Vorkasse oder Banküberweisung, Rechnungskauf, Ratenzahlung oder Finanzierung sowie sonstigen elektronischen Zahlungsarten.
- Eine vor Vertragsschluss autorisierte, reservierte, belastete, eingezogene oder eingegangene Zahlung wird unter dem Vorbehalt der Annahme der Bestellung entgegengenommen.
- Aus der Entgegennahme, Belastung, Abbuchung oder Gutschrift einer Zahlung kann der Kunde nicht auf die Annahme seiner Bestellung schließen.
- Auch eine Zahlungsaufforderung, Zahlungsinformation, Transaktionsbestätigung, Finanzierungsbestätigung, Pro-forma-Rechnung oder automatisiert erzeugte Rechnung stellt keine Vertragsannahme dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Auftragsannahme oder Auftragsbestätigung bezeichnet ist.
- Der Vertrag kommt grundsätzlich erst zustande durch a) eine ausdrückliche Auftragsannahme oder Auftragsbestätigung von compustore, b) eine Versandbestätigung, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Ware zum Versand gebracht wird, c) die Übergabe der Ware an das mit dem Versand beauftragte Unternehmen, d) die unmittelbare Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von ihm benannten empfangsberechtigten Dritten oder e) bei gesondert vereinbarten Leistungen durch den Beginn der Leistungserbringung, sofern aus den Umständen eindeutig hervorgeht, dass compustore den Auftrag annimmt.
- Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
- Eine bloße Mitteilung über Bearbeitung, Prüfung, Zahlungsabwicklung, Warenreservierung, Lieferstatus oder Vorbereitung der Bestellung stellt keine Vertragsannahme dar.
- compustore ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen.
- Bei Bestellungen, die von einer Finanzierung, einer Identitäts- oder Bonitätsprüfung oder einer besonderen Beschaffungs- oder Konfigurationsprüfung abhängig sind, kann die Annahmefrist zehn Werktage betragen.
- Wird das Kundenangebot innerhalb der jeweiligen Annahmefrist nicht angenommen, ist der Kunde nach Ablauf dieser Frist nicht mehr daran gebunden.
- compustore kann eine Bestellung vollständig oder teilweise annehmen.
- Bei mehreren Artikeln oder Mengen kommt der Vertrag nur über diejenigen Positionen zustande, die ausdrücklich angenommen, bestätigt, versendet oder übergeben wurden.
- Wird eine Bestellung nicht oder nur teilweise angenommen, werden bereits für die nicht angenommenen Positionen erhaltene Zahlungen unverzüglich zur Rückzahlung angewiesen.
- Bei einem unmittelbaren Kauf in einer Filiale kommt der Vertrag durch die übereinstimmenden Erklärungen des Kunden und von compustore zustande, regelmäßig spätestens mit Annahme des Kaufangebots durch den Mitarbeitenden an der Kasse beziehungsweise mit Übergabe der Ware.
- Die vorstehenden Regelungen, wonach eine Zahlung allein noch keinen Vertrag begründet, beziehen sich auf Zahlungen im Zusammenhang mit noch nicht angenommenen Fernabsatz-, Vorbestellungs-, Reservierungs- oder sonstigen Bestellvorgängen und ändern den unmittelbaren Vertragsschluss an der Ladenkasse nicht.
§ 4 Preise und Nebenkosten
- Gegenüber Verbrauchern angegebene Preise sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nichts anderes angegeben ist, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Zusätzlich können Versand-, Verpackungs-, Versicherungs-, Fracht-, Installations-, Reise- oder sonstige ausdrücklich ausgewiesene Nebenkosten anfallen.
- Im Online-Shop werden gegenüber Verbrauchern zusätzlich anfallende Kosten vor Abgabe der Bestellung angezeigt, soweit sie im Voraus berechnet werden können.
- Maßgeblich ist der im wirksam zustande gekommenen Vertrag beziehungsweise in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis.
- Vor Vertragsschluss ist compustore berechtigt, eine Bestellung aufgrund geänderter Hersteller-, Distributor-, Transport-, Wechselkurs-, Zoll- oder sonstiger Beschaffungskonditionen abzulehnen oder dem Kunden ein neues Angebot zu unterbreiten.
- Nach Vertragsschluss kann der vereinbarte Kaufpreis wegen einer nachträglichen Änderung von Hersteller- oder Distributorpreisen nicht einseitig erhöht werden, sofern keine wirksame besondere Preisanpassungsvereinbarung besteht.
- Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Übertragungs-, Darstellungs- oder Systemfehler bleiben unberührt. In diesen Fällen gelten insbesondere die gesetzlichen Anfechtungsrechte.
- Ein Preis ist nicht allein deshalb offensichtlich fehlerhaft, weil er von einer unverbindlichen Preisempfehlung, einem Wettbewerbspreis oder einem später geänderten Herstellerpreis abweicht.
- Preisänderungen gelten grundsätzlich nur für zukünftige, noch nicht angenommene Bestellungen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
- Dem Kunden stehen die für den jeweiligen Vertriebsweg angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung.
- compustore ist nicht verpflichtet, jedem Kunden sämtliche grundsätzlich angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung zu stellen.
- Die Verfügbarkeit einzelner Zahlungsarten kann insbesondere vom Auftragswert, Lieferort, Kundenstatus, Ergebnis einer Bonitäts- oder Betrugsprüfung sowie von Vorgaben eines Zahlungs- oder Finanzierungsdienstleisters abhängig gemacht werden.
- Die Durchführung einer Zahlung oder Finanzierung stellt entsprechend
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Verbraucher können mit Gegenforderungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufrechnen.
- Unternehmer können nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
- Absatz 2 gilt nicht, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt und mit der Forderung von compustore in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht.
- Ein Zurückbehaltungsrecht eines Unternehmers besteht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Lieferung und Lieferzeiten
- Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferanschrift oder an einen sonst vereinbarten Lieferort.
- Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Lieferfrist beziehungsweise der vereinbarte Lieferzeitraum.
- Angaben wie „voraussichtlich“, „ca.“ oder ähnliche Angaben sind keine verbindlichen Fixtermine.
- Ein bestimmter Liefertermin ist nur dann als verbindlicher Fixtermin vereinbart, wenn compustore diesen ausdrücklich als solchen bestätigt hat.
- Die Lieferfrist beginnt grundsätzlich am Tag nach Vertragsschluss.
- Ist Vorauszahlung vereinbart, beginnt die Lieferfrist frühestens nach Vertragsschluss und vollständigem Eingang der vereinbarten Vorauszahlung.
- Angaben wie „sofort lieferbar“, „auf Lager“ oder konkrete Lieferzeiträume beziehen sich auf den im Zeitpunkt der Bestellung bekannten und ausgewiesenen Lieferstatus.
- Vor Annahme der Bestellung begründen Verfügbarkeits- oder Lieferzeitangaben noch keine Lieferpflicht.
- Verzögert sich die Lieferung, informiert compustore den Kunden über erhebliche bekannte Verzögerungen und, soweit möglich, über einen aktualisierten Lieferzeitraum.
- Gesetzliche Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.
- compustore ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden selbständig nutzbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt bleibt und die Teillieferung für den Kunden zumutbar ist.
- Verbrauchern entstehen durch von compustore veranlasste Teillieferungen keine zusätzlichen Versandkosten.
- Gegenüber Unternehmern können zumutbare Teillieferungen gesondert abgerechnet werden.
- Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Umständen, die compustore auch bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht verhindern kann.
- Hierzu können insbesondere behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, erhebliche Betriebs-, Energie-, Transport-, Kommunikations- oder IT-Störungen, Cyberangriffe, Naturereignisse, Krieg, Unruhen oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt gehören.
- Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Selbstbelieferung und Nichtverfügbarkeit
- Soweit eine Ware nicht aus dem eigenen Lagerbestand geliefert wird, kann die Lieferung unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Hersteller, Distributor oder sonstige Vorlieferanten stehen.
- compustore ist nach Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn compustore rechtzeitig ein konkretes und hinsichtlich Produkt und Menge entsprechendes Beschaffungsgeschäft zur Erfüllung des Kundenvertrages abgeschlossen oder eine entsprechende verbindliche Beschaffungsbestellung abgegeben hat, der Hersteller, Distributor oder sonstige Vorlieferant dieses konkrete Beschaffungsgeschäft anschließend storniert, endgültig ablehnt oder die Belieferung endgültig verweigert, die Nichtbelieferung auf Umständen beruht, die compustore nicht zu vertreten hat, und die bevorstehende Nichtbelieferung bei Vertragsschluss weder bekannt war noch bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt bekannt sein musste.
- Ein Rücktritt kann unter diesen Voraussetzungen insbesondere in Betracht kommen bei Produktabkündigungen, Einstellung der Produktion oder des Vertriebs, Änderung oder Aufhebung von Lieferkontingenten, Entzug oder Fehlen einer erforderlichen Lieferfreigabe, nachträglicher Stornierung einer konkreten Beschaffungsbestellung durch Hersteller oder Distributor oder sonstiger endgültiger Lieferverweigerung.
- Eine bloße Erhöhung des Einkaufspreises berechtigt compustore nicht zum Rücktritt, sofern das konkrete Beschaffungsgeschäft weiterhin erfüllt wird.
- Das Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht, wenn compustore das erforderliche Beschaffungsgeschäft nicht oder nicht rechtzeitig abgeschlossen hat, compustore die Beschaffungsbestellung selbst storniert hat, compustore die Nichtbelieferung zu vertreten hat oder lediglich die Kalkulation oder Gewinnerwartung von compustore beeinträchtigt wird.
- Sobald die endgültige Nichtbelieferung feststeht, informiert compustore den Kunden unverzüglich.
- Macht compustore von dem Rücktrittsrecht Gebrauch, wird der Rücktritt ausdrücklich erklärt.
- Bereits erhaltene Zahlungen für nicht zu liefernde Waren werden unverzüglich zurückerstattet.
- Ist nur ein Teil einer Bestellung betroffen, beschränkt sich der Rücktritt grundsätzlich auf diesen Teil.
- Ein anderes oder nachfolgendes Produkt wird nur mit Zustimmung des Kunden als Ersatz geliefert.
- Ist die Lieferung lediglich verzögert und steht eine endgültige Nichtbelieferung noch nicht fest, besteht allein deshalb kein Rücktrittsrecht von compustore nach diesem Paragraphen.
§ 9 Gefahrübergang, Versand und Annahmeverzug
- Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über.
- Gesetzliche Sonderregelungen bei einem vom Verbraucher selbst beauftragten, von compustore nicht zuvor benannten Beförderer bleiben unberührt.
- Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst unmittelbar beim Zusteller zu beanstanden und compustore darüber zu informieren.
- Die Unterlassung einer solchen Beanstandung beeinträchtigt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht.
- Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder das sonst zur Durchführung des Versands bestimmte Unternehmen auf den Kunden über.
- Dies gilt auch bei Teillieferungen und frachtfreier Lieferung.
- Kann eine Lieferung aus Gründen nicht zugestellt werden, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wegen einer unzutreffenden Lieferanschrift oder schuldhafter Nichtannahme, kann compustore die tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten einer erneuten Versendung verlangen.
- Gegenüber Verbrauchern gilt Absatz 7 nur, soweit der Verbraucher die fehlgeschlagene Zustellung schuldhaft verursacht hat.
- Befindet sich ein Unternehmer in Annahmeverzug, kann compustore die Ware auf Kosten und Gefahr des Unternehmers angemessen einlagern oder durch einen geeigneten Dritten einlagern lassen.
- Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 10 Untersuchungs- und Rügepflichten im Handelsgeschäft
- Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von compustore.
- Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von compustore.
- Der Unternehmer ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
- Der Unternehmer tritt compustore bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden in Höhe des Rechnungswerts der jeweiligen Vorbehaltsware ab. compustore nimmt diese Abtretung an.
- Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt.
- compustore wird die Einziehungsbefugnis nicht widerrufen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine wesentliche Gefährdung der Ansprüche von compustore besteht.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch einen Unternehmer erfolgt für compustore, ohne dass compustore hieraus verpflichtet wird.
- Wird die Vorbehaltsware mit anderen, compustore nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, erwirbt compustore Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten beziehungsweise verbundenen Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
- Für die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende neue Sache gelten die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt entsprechend.
- Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind ohne vorherige Zustimmung von compustore nicht zulässig.
- Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen sind compustore unverzüglich mitzuteilen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der zugunsten von compustore bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als zehn Prozent, wird compustore auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.
- Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem gesetzlichen Muster-Widerrufsformular von compustore.
- Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, stellt compustore die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion bereit, soweit diese gesetzlich erforderlich ist.
- Bei einem unmittelbar in einer Filiale geschlossenen Kaufvertrag besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Freiwillige Umtausch- oder Rücknahmeregelungen bleiben hiervon unberührt.
- Das Widerrufsrecht besteht in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nicht oder kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
- Dies kann insbesondere betreffen: a) Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist, b) Waren, die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, c) entsprechend gesetzlich versiegelte Hygieneprodukte, d) versiegelte Computersoftware nach Entfernung der dafür maßgeblichen Versiegelung sowie e) digitale Inhalte oder Dienstleistungen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts erfüllt sind.
- Die bloße auftragsbezogene Beschaffung einer serienmäßig vorgefertigten Ware oder einer regulären Ausstattungsvariante führt nicht allein zum Ausschluss des Widerrufsrechts.
- Bei tatsächlich erst aufgrund einer individuellen Kundenauswahl angefertigten technischen Konfiguration oder einer dauerhaften Personalisierung, insbesondere einer individuellen Gravur, kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein.
- Ist ein Widerrufsrecht für ein bestimmtes Produkt ausgeschlossen, wird der Verbraucher hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung gesondert informiert.
§ 13 Freiwillige Rücknahmen und Stornierungen
- Außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts und außerhalb gesetzlicher Mängelansprüche besteht kein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware.
- Dies gilt insbesondere für Unternehmer und Händler.
- Eine freiwillige Rücknahme oder Stornierung bedarf der vorherigen Zustimmung von compustore.
- compustore kann eine freiwillige Rücknahme insbesondere davon abhängig machen, dass sich die Ware in einwandfreiem und vollständig wiederverkaufsfähigem Zustand befindet, sämtliches Zubehör und die vollständige Originalverpackung vorhanden sind, Lizenzen oder digitale Produkte noch nicht aktiviert wurden und eine gegebenenfalls vereinbarte angemessene Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungspauschale getragen wird.
- Sonderbeschaffungen, individuell konfigurierte oder personalisierte Waren, bereits aktivierte Lizenzen, speziell für den Kunden bestellte Produkte sowie Waren, die nicht mehr als Neuware verkauft werden können, können von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen werden.
- Eine im Einzelfall gewährte Kulanz begründet keinen Anspruch für andere oder zukünftige Fälle.
§ 14 Rücksendungen, Daten und Gerätesperren
- Vor Rücksendung eines Geräts hat der Kunde, soweit technisch möglich und zumutbar, seine persönlichen und betrieblichen Daten zu sichern.
- Persönliche Daten sollen anschließend vom Gerät entfernt werden, soweit dies für den jeweiligen Rückgabe- oder Servicefall möglich und zumutbar ist.
- SIM-Karten, Speicherkarten und nicht zum ursprünglichen Lieferumfang gehörendes Zubehör sind vor Rücksendung zu entfernen.
- Aktivierungs-, Ortungs-, Geräteverwaltungs- oder sonstige Zugriffssperren, insbesondere Apple- Aktivierungssperren oder „Wo ist?“-Funktionen, sollen vor der Rücksendung deaktiviert werden, soweit dies technisch möglich und für die Prüfung oder Bearbeitung erforderlich ist.
- Gesetzliche Widerrufs- und Mängelrechte eines Verbrauchers werden hierdurch nicht eingeschränkt.
- Ist eine Prüfung, Reparatur, Rücksetzung oder Weiterverwendung wegen einer vom Kunden nicht entfernten Sperre technisch nicht möglich, kann sich die Bearbeitung bis zur erforderlichen Mitwirkung des Kunden verzögern.
§ 15 Produktangaben, Modelle, Kompatibilität und Herstellergarantie
- Maßgeblich für die geschuldete Beschaffenheit sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Produktmerkmale.
- Abbildungen dienen der Produktdarstellung. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Farbe oder Darstellung können insbesondere durch unterschiedliche Bildschirmdarstellungen entstehen.
- Solche Abweichungen dürfen die vereinbarte Beschaffenheit, Funktion oder gewöhnliche Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen.
- Hersteller können Produkte, Modellbezeichnungen, technische Eigenschaften, Verpackungen oder Ausstattungen ändern.
- Vor Vertragsschluss kann compustore bei wesentlichen Herstelleränderungen die Bestellung ablehnen oder dem Kunden ein geändertes beziehungsweise alternatives Angebot unterbreiten.
- Nach Vertragsschluss darf ein anderes oder technisch geändertes Produkt nur geliefert werden, wenn dies gesetzlich zulässig oder mit dem Kunden vereinbart ist.
- Der Kunde hat vor Bestellung zu prüfen, ob ein Produkt mit seinen Geräten, Anschlüssen, Betriebssystemen oder sonstigen technischen Voraussetzungen kompatibel ist, soweit compustore die hierfür erforderlichen Informationen klar und zutreffend bereitgestellt hat.
- Fehlerhafte oder unvollständige Kompatibilitätsangaben von compustore bleiben hiervon unberührt.
- Kennzeichnungen wie „Vorgängermodell“, „Auslaufmodell“, „refurbished“, „B-Ware“ oder „gebraucht“ werden beim jeweiligen Produkt ausgewiesen.
- Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten.
- Inhalt, Dauer und Voraussetzungen einer Herstellergarantie richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Garantiegebers.
- Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen compustore werden durch eine Herstellergarantie nicht eingeschränkt.
§ 16 Software, Lizenzen und digitale Produkte
- Für Software, digitale Inhalte und Lizenzen gelten ergänzend die wirksam einbezogenen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers oder Rechteinhabers.
- Umfang, Laufzeit und Inhalt der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und den anwendbaren Lizenzbedingungen.
- Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Bei Waren mit digitalen Elementen sowie bei digitalen Produkten gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Vorschriften insbesondere zur Bereitstellung und zu erforderlichen Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen.
- Soweit eine Software- oder Lizenzleistung durch einen Dritten erbracht wird, haftet compustore nicht für vom jeweiligen Hersteller oder Rechteinhaber zu vertretende Änderungen von Funktionen, Diensten oder Lizenzmodellen, soweit compustore hierfür nicht aufgrund eigener vertraglicher Verpflichtungen einzustehen hat.
§ 17 Gesetzliche Mängelrechte und Verjährung
- Gegenüber Verbrauchern gelten grundsätzlich die gesetzlichen Mängelrechte.
- Bei neuen Waren gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Bei gebrauchten Waren kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt werden.
- Eine solche Verkürzung ist gegenüber Verbrauchern nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens über die Verkürzung informiert wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
- Eine Regelung allein in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt die erforderliche ausdrückliche und gesonderte Vereinbarung nicht.
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
- Diese Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für gesetzliche Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette, insbesondere nach §§ 445a, 445b und 478 BGB, für Ansprüche wegen dinglicher Rechte Dritter, aufgrund derer die Herausgabe der Ware verlangt werden kann, bei Bauwerken oder Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, soweit das Gesetz hierfür eine längere Verjährung zwingend vorsieht, oder soweit sonst zwingend eine längere gesetzliche Verjährungsfrist gilt.
- Gegenüber Unternehmern erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von compustore durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, soweit eine solche Abweichung gesetzlich zulässig ist.
- Der Unternehmer hat compustore eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung einzuräumen und die beanstandete Ware auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
- Der Unternehmer ist ohne vorherige Zustimmung von compustore grundsätzlich nicht berechtigt, einen behaupteten Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und Ersatz der hierfür entstehenden Kosten zu verlangen.
- Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder nach fehlgeschlagener beziehungsweise verweigerter Nacherfüllung, bleiben unberührt.
- Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Schaden ausschließlich durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, ungeeignete Stromversorgung, Überbeanspruchung, Unfall, Feuchtigkeit, Überspannung oder sonstige nach Gefahrübergang eingetretene äußere Einflüsse verursacht wurde, die compustore nicht zu vertreten hat.
- Eingriffe, Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte führen nur dann zum Ausschluss von Mängelrechten, wenn und soweit der geltend gemachte Mangel hierdurch verursacht wurde.
- Normaler Verschleiß und gewöhnliche vertragsgemäße Abnutzung stellen keinen Sachmangel dar.
- Gesetzliche Beweislastregelungen bleiben unberührt.
§ 18 Haftung
- compustore haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet compustore auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von compustore.
- Soweit eine vereinbarte Leistung Auswirkungen auf Datenbestände oder IT-Systeme des Kunden haben kann, ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten eine aktuelle und funktionsfähige Datensicherung vorzunehmen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist und die Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil der beauftragten Leistung ist.
- compustore schuldet eine Datensicherung, Datenmigration oder Datenwiederherstellung nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.
- Die unbeschränkten Haftungstatbestände nach Absatz 1 bleiben unberührt.
§ 19 Exportkontrolle, Sanktionen und Weiterverkauf
- Der Kunde hat die für die gelieferten Waren, Software, Technologien und Lizenzen geltenden nationalen, europäischen und internationalen Exportkontroll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.
- Soweit für eine Lieferung oder Leistung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, steht die Leistungspflicht von compustore unter dem Vorbehalt der Erteilung dieser Genehmigung.
- compustore ist nicht verpflichtet, eine Lieferung oder Leistung auszuführen, wenn und soweit diese gegen zwingende exportkontroll-, embargo- oder sanktionsrechtliche Vorschriften verstoßen würde.
- Der Kunde darf Produkte nicht in einer Weise weiterverkaufen oder weitergeben, die gegen zwingende gesetzliche Export- oder Sanktionsbestimmungen verstößt.
- Weitergehende Vertriebs-, Gebiets-, Kunden- oder Preisbindungen für Wiederverkäufer bestehen nur, wenn diese ausdrücklich und rechtlich zulässig gesondert vereinbart wurden.
§ 20 Datenschutz, Bonitätsprüfung und Zahlungsabwicklung
- Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
- Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Zahlungsabwicklung, Betrugsprävention, Bonitätsprüfung und Einbindung von Zahlungs-, Finanzierungs- oder sonstigen Dienstleistern ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von compustore.
- Bonitäts- oder Betrugsprüfungen erfolgen nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.
- Die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche gesonderte datenschutzrechtliche Information oder Einwilligung.
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
- compustore ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine anderweitige gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Die gesetzlichen Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleiben unberührt.
§ 22 Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Gegenüber Unternehmern ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausgeschlossen.
§ 23 Gerichtsstand
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Regensburg, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
- Gleiches gilt gegenüber Unternehmern, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, soweit gesetzlich zulässig.
- compustore bleibt berechtigt, einen Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 24 Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Ergänzende Besondere Geschäftsbedingungen einzelner Business Units, Geschäftsbereiche oder Leistungsarten werden Vertragsbestandteil, wenn auf ihre Geltung vor Vertragsschluss ausdrücklich hingewiesen wurde und der Kunde in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen konnte.
- Bei Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wirksam einbezogenen Besonderen Geschäftsbedingungen gehen die Besonderen Geschäftsbedingungen für das jeweilige Geschäft vor.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten anstelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
- Die jeweils bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist für den jeweiligen Vertrag maßgeblich.
- Frühere Fassungen können für die Dauer gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen archiviert werden. Stand: September 2026
Stand: September 2026